Informationen zum
kirchlichen Friedhof in Gerhardsgereuth
Die Evangelische Kirchengemeinde Gerhardtsgereuth trägt und unterhält als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Friedhof in Gerhardtsgereuth.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen wesentliche Informationen an die Hand geben, die Sie als Besucher und/oder Nutzungsberechtigte des Friedhofes betreffen.
Sie finden hier unter anderem:
- das gültige Friedhofsgesetz der Landeskirche
- die Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung
- Regelungen zur Ruhezeit
- Informationen zu einer geplanten Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.
Öffnungszeiten des Friedhofs
Der Friedhof in Gerhardtsgereuth ist wie folgt geöffnet:
täglich von 9 bis 22 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt auf dem Friedhof nicht gestattet.