Informationen zum
kirchlichen Friedhof in Gerhardsgereuth

Die Evangelische Kirchengemeinde Gerhardtsgereuth trägt und unterhält als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Friedhof in Gerhardtsgereuth.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen wesentliche Informationen an die Hand geben, die Sie als Besucher und/oder Nutzungsberechtigte des Friedhofes betreffen.

Sie finden hier unter anderem:

  • das gültige Friedhofsgesetz der Landeskirche
  • die Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung
  • Regelungen zur Ruhezeit
  • Informationen zu einer geplanten Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit


Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

Öffnungszeiten des Friedhofs

Der Friedhof in Gerhardtsgereuth ist wie folgt geöffnet:

täglich von 9 bis 22 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt auf dem Friedhof nicht gestattet.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Wie viel kosten die Grabstätten auf unseren Friedhof?

Müssen neue Grabmale vorher genehmigt werden?

Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit

Anschrift der Friedhofsverwaltung 

Gebührensatzungen, Gesetze, Formulare

Öffentlicher Aushang über das Inkrafttreten des FriedhG EKM und der neuen Gebührensatzungen auf unserem Friedhof

Friedhofsgesetz der EKM

Friedhofsgebührensatzung und Gebührenordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten und Grundstücken der Kirchengemeinde

Antrag auf Zulassung von gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof